Die kostbaren, öffentlichen „Berliner Räume“ – Fluss- und Kanalufer sind für alle da –
Mut zur Media-Spree-Empörung
„Berlin, lieben oder lassen – gleichgültig, nee“ von Jürgen Deutsch (Opinion-of-press@web.de)
Bis zum Ende der 70er Jahre im vorigen Jahrhundert, war das südliche Landwehrkanalufer der Bezirke Tiergarten, Charlottenburg – von der Charlottenburger Brücke (Charlottenburger Tor) bis zur Schlossbrücke, hin zum Charlottenburger Schloss – nicht durchgehend begehbar, was jetzt möglich ist. Deshalb braucht die Stadt ein Gesetz, damit die Fluss- und Kanalufer begehbar bleiben – wie es in Bayern bereits existiert. So sollten bei der Media-Spree-Bebauung die Investor- und Bürgerinteressen in Einklang gebracht werden. Durch eine intelligente Brückenkonstruktion mit zusätzlichen öffentlichen Bootsanlegestellen, die über Treppen mit einer begrünten Holz-Laufstegtrasse verbunden ist, kann die „Allgemeine Ufernutzung“ jetzt und für die nachfolgenden Generationen gesichert werden. Welches für den öffentlichen „Berliner Raum“ dringend geboten wäre.
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